Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) wurde am 17.08.2015 mit der EU-ErbVO eingeführt. Das ENZ ist auszustellen, wenn sich im Nachlass Vermögen im EU-Ausland befindet. Die Wirkung des ENZ beträgt nur 6 Monate, die ein Mal verlängerbar ist. Somit muss ein Erbe nicht in jedem einzelnen EU-Mitgliedsstaat Erbnachweise beantragen, sondern das ENZ ist ausreichend. Dadurch wurde das Europäische Nachlassverfahren vereinfacht.
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