Mit Cash-flow-Methoden bzw. Ertragswertmethoden werden heutzutage Unternehmen bewertet. Dabei wird im Regelfall der Wert eines Unternehmens im Gesamtbewertungsverfahren nach der Discountic-cash-flow-Methode (DCF) aus den zukünftig erwarteten Überschüssen ermittelt, die auf den Bewertungsstichtag zu discountieren sind.
Im Erbschaftsteuerrecht bestehen für de Steuerpflichtigen die Möglichkeit des Methodenwahlrechts zwischen dem vereinfachten Ertragswertverfahren (vEWV) und einer Unternehmensbewertung nach dem Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen” des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (kurz IDW S1).
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