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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Mediation

Mediation ist ein vertrauliches, vom Ablauf her vorgegebenes freiwilliges Verfahren, bei dem die Konfliktparteien mit Hilfe einer unparteiischen Person versuchen, eigenverantwortlich und zusammen eine einvernehmliche Regelung eines Streites zu erreichen. Der Mediator führt dabei nur die Medianten. Er hat keine entscheidende Entscheidungsbefugnis. Da die Mediation freiwillig ist, kann sie einseitig von jeder Partei beendet werden. 

Bei einer Mediation werden im Regelfall schneller und einvernehmliche Lösungen gefunden als bei einem Gerichtsstreit. Da beide Seiten die Lösung zusammen erarbeiten, wird das Ergebnis besser akzeptiert werden. Fällt ein Richter vor einem Amtsgericht oder Landgericht ein rechtskräftige Urteil, so gibt es im Regelfall Sieger und Verlierer. Der Mediator selbst hat eine besondere Ausbildung. Er erlernt bestimmte Kommunikationstechniken und eine strukturierte Verhandlungsführung.


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