Mehrere 100 Millionen EURO werden jährlich in Deutschland privat vererbt. Umso erstaunlicher ist es deshalb, das die meisten Mitbürger nach dem Moto "Nach mir die Sintflut" handeln. Nur etwa jeder 5. Deutsche hinterlässt eine letztwillige Verfügung.
Grundlage des Testaments bzw. Erbvertrages ist die Testierfreiheit, das heißt, das Recht einer jeden natürlichen Person nach seinen eigenen Wünschen zu bestimmen, an welche Person sein Vermögen nach seinem Tode fallen soll.
Damit der Erblasser das Pflichtteilsrecht nicht zu Lebzeiten umgehen kann, hat der Gesetzgeber den sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch eingeführt. Dadurch kann der Erblasser nicht durch Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre seines Lebens den Pflichtteilsanspruch vereiteln.
Aktuelle Themen und Rechtsprechungen rund um das Thema Erbrecht, Testament, Pflichtteil.
08.10.2024Herr Fachanwalt für Erbrecht Thomas Maulbetsch ist somit seit 2013 zum jetzt 12. Mal in Folge im jeweiligen FOCUS-Spezial als einer von „Deutschlands Top-Anwälten“ im Erbrecht gelistet.
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