Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist am 01.07.2010 in Kraft getreten. Sie legt die Grundsätze der Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet Anwendung, wo der Verkehrswert von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist. Sie ist für die Wertermittlung von Gutachterausschüssen von Gemeinden und Städten für Grundstückswerte, für Sachverständige sowie für Banken und Versicherungen verbindlich. Das Bewertungsgesetz (BewG) als Teil des Steuerrechts hat die Aufgabe, einheitliche Regelungen für die steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen für alle Steuerrechtsgebiete niederzuschreiben.
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