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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Gattungsvermächtnis

Bei einem Gattungsvermächtnis vermacht der Erblasser eine bestimmte Sache der Gattung nach oder eine beliebige Sache einer bestimmten Gattung an den Vermächtnisnehmer. Dies liegt beispielsweise vor, wenn der Erblasser seinem Neffen einen PKW bis zu einem Wert von 10.000,00 € vermacht. Hier muss der Erblasser genaue Vorgaben machen, damit es hinterher zu keinen Streitigkeiten zwischen dem Erben und dem Vermächtnisnehmer kommen kann.


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