Das deutsche Erbrecht unterscheidet zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erbfolge verstirbt der Erblasser ohne Hinterlassung eines Testamentes. Es bestimmt dann der Gesetzgeber, wer sein Erbe geworden ist. Im Gegensatz hierzu steht die sog. gewillkürte Erbfolge. Hier erstellt der Erblasser ein Testament und bestimmt in diesem, wer sein Erbe wird.
In diesem Zusammenhang gibt es noch die sog. vorweggenommene Erbfolge. Sie liegt vor nach der Definition des BGH bei einer lebzeitigen Übertragung des Vermögens vom künftigen Erblasser auf einen oder mehrere künftige Erben.
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