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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Erbfallschulden

Erbfallschulden sind Verbindlichkeiten, die aufgrund des Erbfalls entstanden sind. Dies sind beispielsweise die Kosten einer standesgemäßen Bestattung, des Leichenschmauses, des Grabsteins, der Todesanzeigen bzw. Danksagungen, Trauerkarten usw. Erbfallschulden sind auch die Bezahlung des Pflichtteils sowie die Erfüllung von Vermächtnissen. Erbfallschulden selbst sind sog. Nachlassverbindlichkeiten, die vor der Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft aus dem Nachlass zu begleichen sind. Ohne dies ist die Erbengemeinschaft nicht teilungsreif.


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