Ein Oder-Konto liegt bei einem Bankinstitut vor, wenn bei einem gemeinsamen Konto von Ehegatten entweder der eine Ehegatte oder der andere Ehegatte alleine verfügen kann. Ist mit dem Kreditinstitut vereinbart, dass beide Ehegatten nur zusammen über das Guthaben verfügen können, so liegt ein sogenanntes Und-Konto vor.
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