Eine Erbauseinandersetzung ist die Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft, wenn der Erblasser mehrere Miterben in seine Rechtsnachfolge in einer letztwilligen Verfügung eingesetzt hat bzw. bei gesetzlicher Erbfolge ohne Testament, wenn mehrere Personen Miterben werden. Die Erbengemeinschaft ist der einzige Zwangsverbund im deutschen Recht. Die Erbengemeinschaft erbt sämtliche Rechtspositionen des Erblassers, demnach Aktiva und Passiva, und muss Nachlassverbindlichkeiten und Erblasserverbindlichkeiten bezahlen. Bei mehreren Erben haften diese als Gesamtschuldner neben dem Nachlass mit ihrem Eigenvermögen, sie können jedoch ihre Haftung auf den Nachlass begrenzen.
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