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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Erblasserschulden

Erblasserschulden sind die Verbindlichkeiten, die gegenüber dem Erblasser bereits zu seinem Todeszeitpunkt begründet waren. Hat der Erblasser kurz vor seinem Tod seinen PKW in eine Werkstatt gegeben und wurde mit der Reparatur begonnen, so liegt eine Erblasserschuld vor. Erblasserschulden sind auch zukünftige Mietzinszahlungen aus dem bestehenden Mietverhältnis, ein etwaiger Geschiedenen-Unterhaltsanspruch oder Steuerverbindlichkeiten. Erblasserschulden sind Nachlassverbindlichkeiten, die vor der Auseinandersetzung des Nachlasses zu berichtigen sind. Nur dann liegt die sog. Teilungsreife vor.


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