Eine Abfindung ist die Gegenleistung für die Aufgabe eines Rechts. Im Erbrecht kommt die Abfindung vor allen Dingen im Rahmen der lebzeitigen Nachfolgegestaltung und auch bei der Auseinandersetzung des Nachlasses nach dem Tod des Erblassers vor. Abfindungen gibt es bei lebzeitigen Zuwendungsverzichtsverträgen bzw. bei Pflichtteils- oder Erbverzichtsverträgen.
Nach dem Tod des Erblassers kann eine Abfindung vereinbart werden für die Ausschlagung einer Erbschaft, für den Verzicht auf einen Erbersatzanspruch oder auch für den Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs oder eines Vermächtnisses.