Ein Ehegattentestament können nur Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner errichten. Hier gilt die Formerleichterung, dass nur ein Ehegatte das Testament niederschreiben und unterschreiben muss. Der andere Ehegatte muss dann nur mit seiner Unterschrift das Testament versehen. Häufigste Form des Ehegattentestaments ist das sogenannte Berliner Ehegattentestament. Hier werden die Erbfälle beider Ehegatten geregelt. Im Regelfall setzen die Eheleute sich im ersten Erbfall gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder zu Miterben im zweiten Erbfall ein. In diesem Testament sind dann noch weitere zahlreiche Gegebenheiten zu regeln. Dies gilt beispielsweise für Pflichtteilsansprüche der Kinder im ersten Erbfall sowie für die erbschaftsteuerrechtliche optimale Lösung für beide Erbfälle.
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