nach oben
Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | Ü | V | W | Z |

Ehegattentestament

Ein Ehegattentestament können nur Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner errichten. Hier gilt die Formerleichterung, dass nur ein Ehegatte das Testament niederschreiben und unterschreiben muss. Der andere Ehegatte muss dann nur mit seiner Unterschrift das Testament versehen. Häufigste Form des Ehegattentestaments ist das sogenannte Berliner Ehegattentestament. Hier werden die Erbfälle beider Ehegatten geregelt. Im Regelfall setzen die Eheleute sich im ersten Erbfall gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder zu Miterben im zweiten Erbfall ein. In diesem Testament sind dann noch weitere zahlreiche Gegebenheiten zu regeln. Dies gilt beispielsweise für Pflichtteilsansprüche der Kinder im ersten Erbfall sowie für die erbschaftsteuerrechtliche optimale Lösung für beide Erbfälle.


Warning: Undefined array key "HTTP_REFERER" in /homepages/18/d760702068/htdocs/erbrechtexperte.de/inc/classes/class.Glossar.php on line 310
← zurück

Vereinbaren Sie hier Ihren Beratungstermin

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per Internet / Formular keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann.

*
*
*
*

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten entsprechend meiner Anfrage verarbeitet werden.


Kontakt
Ausgezeichnet durch:

Focus 2023Focus 2022Focus 2021Focus 2020WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. Stiftung Childaid Network OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V.
In Kooperation mit:

Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Mediation im Erbrecht