Mit dem Erbfall tritt der Erbe an die Stelle des Erblassers. Er haftet somit für dessen Schulden und zwar zunächst grundsätzlich auch mit seinem eigenen Vermögen. Der Erbe hat aber die Möglichkeit, die Haftung auf das Nachlassvermögen zu beschränken. Sein eigenes Vermögen kann dann nicht mehr herangezogen werden.
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