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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Nacherbe

Ein Nacherbe ist diejenige Person, die nach dem Testament des Erblassers das Vermögen des Erblassers erwirbt, wenn der sogenannte Vorerbe verstirbt oder wenn ein gewisser Zeitpunkt, welchen der Erblasser im Testament festgelegt hat, eingetreten ist. Der Erblasser kann somit über eine Vor- und Nacherbschaft über zwei Erbfälle regeln, wer sein Nachlassvermögen bekommt. Bei der Vor- und Nacherbschaft gibt es die befreite und die nichtbefreite Vor- und Nacherbschaft. Hat der Erblasser nicht ausdrücklich bestimmt, wann der Nacherbfall eintritt, so ist dies im Zweifel der Todesfall des Vorerben. Bei der Vor- und Nacherbschaft muss auch das Erbschaftsteuerrecht beachtet werden. Hier hat der Nacherbe bei der Antragstellung die Möglichkeit, evtl. Erbschaftsteuer zu sparen.


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