Erbschaft ist das Vermögen, das mit dem Tod einer Person als Ganzes auf eine oder mehrere Personen übergeht. Es gehen dabei alle Aktiva und Passiva mit allen Rechten und Pflichten über. Ein Erbe kann die ihm angefallene Erbschaft innerhalb der kurzen Ausschlagungsfrist ausschlagen.
Höchstpersönliche Ansprüche des Erblassers wie beispielsweise Gehalts-, Renten-, Pensions-, Nießbrauchs- oder Wohnungsrechtsansprüche sind nicht vererbbar und erlöschen mit seinem Tod. Bei juristischen Personen gehen gesellschaftliche Regelungen den erbrechtlichen Regelungen immer vor.
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