nach oben
Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | Ü | V | W | Z |

Erbteilskauf

Jeder Miterbe kann nur über seinen gesamten Erbanteil, nicht über seinen Anteil an einzelnen Erbschaftsgegenständen, verfügen. Verkauft ein Miterbe seinen Erbteil an eine dritte Person, so steht den übrigen Miterben ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Der Erbteilkauf ist zwingend notariell zu beurkunden. Der Käufer tritt wirtschaftlich in die Stellung des Miterben ein. Der ehemalige Erbe verliert aber weder seine Erbenstellung noch die Verpflichtung zur Haftung für Nachlassverbindlichkeiten im Außenverhältnis.


Warning: Undefined array key "HTTP_REFERER" in /homepages/18/d760702068/htdocs/erbrechtexperte.de/inc/classes/class.Glossar.php on line 310
← zurück

Vereinbaren Sie hier Ihren Beratungstermin

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per Internet / Formular keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann.

*
*
*
*

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten entsprechend meiner Anfrage verarbeitet werden.


Kontakt
Ausgezeichnet durch:

Capital 2022Focus 2023Focus 2022Focus 2021Focus 2020WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. Stiftung Childaid Network OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V.
In Kooperation mit:

Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Mediation im Erbrecht