Mit der Erbenfeststellungsklage besteht die Möglichkeit für einen Erben rechtskräftig feststellen zu lassen, ob er allein oder er zusammen mit anderen Personen Mit-Alleinerbe bzw. Miterbe nach dem Erblasser geworden ist. Vielfach erstellen Nichtjuristen ein Testament, welches vom Wortlaut und Inhalt her nicht eindeutig und welches somit auszulegen ist. Hier ist nicht immer eindeutig geregelt, welche Person bzw. welche Personen Erbe werden sollen. Hier können die Beteiligten dann beim Nachlassgericht einen sogenannten Erbscheinsantrag stellen und bei dessen Prüfung über den sogenannten Amtsermittlungsgrundsatz das Nachlassgericht ermitteln lassen, wer Erbe geworden ist. Nachteil des darüber erteilten Erbscheins ist, dass dieser nicht in Rechtskraft erwirkt. Dies bedeutet, dass später jeder Beteiligte die sogenannte Erbenfeststellungsklage beim zuständigen Gericht, im Regelfall das Landgericht, rechtshängig machen kann. Ist das Urteil des Gerichts dann rechtskräftig geworden, so steht die Erbenstellung fest. Hiervon kann dann das Nachlassgericht beim später zu erteilenden Erbschein nicht mehr abweichen.