Nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz werden Erwerbe von Todes wegen oder durch Schenkung besteuert. Die Höhe der Steuer ist dabei zunächst abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Weiter bestimmt natürlich die Höhe der Erbschaft, ob überhaupt Steuer anfällt. Im deutschen Erbschaftsteuergesetz gibt es zahlreiche Erbschaftsteuerbefreiungen, die natürlich auch bei der Erstellung eines Testaments Beachtung finden müssen. Die Berechnung der Höhe des Nachlasswertes, welcher der Erbschaftsteuer unterliegt, erfolgt über das Bewertungsgesetz. Im Regelfall ist der Verkehrswert eines Gegenstandes am Todestag anzunehmen bzw. bei Unternehmen erfolgt dies über eine gesonderte Bewertungsmethode.
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