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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach

Erbschein und Erbscheinsverfahren: So geht´s

Bei der Abwicklung des Nachlasses kommt dem Erbschein eine wichtige Bedeutung zu. Denn wer als Erbe gegenüber Dritten auftritt, muss sich legitimieren können. Doch wann ist ein Erbschein nötig, wer muss ihn beantragen und wie ist das möglich? Auch kommt es beim Erbfall häufig zu Streitigkeiten zwischen den Erben bezüglich der Höhe des Erbes oder aber wer überhaupt Erbe ist. Diese Fragen werden im Erbscheinsverfahren vor dem zuständigen Nachlassgericht geklärt.

Hier finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen rund um den Erbschein und das Erbscheinsverfahren. Benötigen Sie eine individuelle Beratung, stehe ich Ihnen hierfür selbstverständlich gerne zur Seite. Rufen Sie mich zwecks Vereinbarung Ihres persönlichen Beratungstermins gerne an.

Das Wichtigste zum Erbscheinsverfahren in Kürze

  • Erbe wird man auch ohne Erbschein
  • Der Erbschein dient zur Legitimation gegenüber Dritten
  • Die Richtigkeit des Erbschein unterliegt dem öffentlichen Glauben

1. Wozu braucht man einen Erbschein?

Um Erbe zu werden, braucht es keinen Erbschein. Denn dies wird man durch gesetzliche Erbfolge oder Testament. Ein Erbschein kommt immer dann zum Einsatz, wenn der Erbe seine Rechtsstellung Dritten gegenüber nachweisen muss. Dies sind zum Beispiel: Mieter/Vermieter, Behörden, Banken (Stichwort: Kontoabwicklung), Grundbuchämter und Geschäftspartner. Der Erbschein dient der Sicherheit im Rechtsverkehr und unterliegt dem öffentlichen Glauben. Das heißt, es wird grundsätzlich unterstellt, dass der Erbschein richtig und die in dieser Bescheinigung genannte Person erbberechtigt ist.

Es gibt Ausnahmen, in denen die Erbenstellung auch anders nachgewiesen werden darf, sofern diese sich zweifelsfrei ergibt:

Bankkonten und Depots: In der Regel haben die Banken und Sparkassen in ihren AGB bestimmt, das Auszahlungen an Erben auch dann möglich sind, wenn diese sich durch ein privatschriftliches Testament einschließlich Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts ausweisen können.

Grundbuchberichtigung: Wenn eine Immobilie in den Nachlass fällt, muss das Grundbuch entsprechend berichtigt werden. Hierzu genügt es ebenfalls, wenn der Erbe ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vorlegt.

Gesellschafterwechsel einer Personengesellschaft: Ändert sich der Gesellschaftsanteil einer KG oder OHG durch den Erbfall, darf dies auch durch ein notarielles Testament bzw. einen Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts dokumentiert werden.

Daher sollte grundsätzlich vor Beantragung eines Erbscheins geprüft werden, ob

  • es eine gültige Vollmacht des Erblassers,
  • ein eröffnetes notarielles Testament oder
  • ein Testamentsvollstreckerzeugnis

gibt, welche einen Erbschein mit den dadurch entstehenden Kosten überflüssig machen. Um dies beurteilen zu können, ist es zwingend nötig, sich als Erbe zunächst einen Überblick zu verschaffen, mit welchen Personen und Behörden man es zu tun haben wird.

2. Wer darf einen Erbschein beantragen?

Wer einen Erbschein beantrage möchte, muss antragsberechtigt sein. Dies sind die folgenden Personen:

Nicht antragsberechtigt sind

  • der Vermächtnisnehmer oder
  • der Pflichtteilsberechtigte.

Ausführliche Informationen zum Pflichtteil & Pflichtteilsanspruch

3. Welche Formen des Erbscheins gibt es?

Beim Nachlassgericht können je nach Ausmaß des Nachweises über die Erbfolge unterschiedliche Formen eines Erbscheins beantragt werden:

  • Mit dem Alleinerbschein kann die Alleinerbenstellung ausgewiesen werden.
  • Der Teilerbschein weist den Erbteil eines einzelnen Miterben aus und kann von jedem Miterben beantragt werden.
  • Der Gemeinschaftliche Erbschein umfasst das Erbrecht sowie die jeweilige Größe des Erbteils aller Erben. Er umfasst den gesamten Nachlass und kann von jedem Miterben beantragt werden.
  • Der gegenständlich beschränkte Erbschein kommt dann zum Einsatz, wenn Teile des Nachlasses sich im Inland und Ausland befinden.  

Teilerbschein - Bedeutung und Erklärung

4. Wo und wie kann ich einen Erbschein beantragen?

Für die Erteilung eines Erbscheins ist immer das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. War der Erblasser Deutscher und hatte seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder befinden sich einzelne Nachlassgegenstände in Deutschland, so ist u.a. für die Erbscheinserteilung das Amtsgericht Berlin-Schöneberg örtlich zuständig.

Internationales Erbrecht - Das müssen Sie beim Erben & Vererben im Ausland beachten

Der Erbscheinsantrag kann formlos bei der Geschäftsstelle des zuständigen Nachlassgerichts zu Protokoll gegeben werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Antrag bei einem in Deutschland ansässigen Notar aufnehmen und beurkunden zu lassen.

Gut zu wissen: 

Die Erbschaft gilt mit dem Erbscheinsantrag als angenommen und der Erbe übernimmt automatisch etwaige Schulden des Erblassers. Eine Ausschlagung der Erbschaft ist dann nicht mehr möglich!

5. Welche Angaben muss der Erbscheinsantrag enthalten?

Ein Erbscheinsantrag muss u. a. folgenden Inhalt haben:

  • Das Geschäftszeichen ist wichtig, damit der Erbschein dem Vorgang beim zuständigen Amtsgericht richtig zugeordnet werden kann;
  • den Zeitpunkt des Todes des Erblassers;
  • den letzten gewöhnlichen Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit des Erblassers;
  • das Verhältnis, auf dem sein Erbrecht beruht;
  • ob und welche Personen vorhanden sind oder vorhanden waren, durch die der Antragsteller von der Erbfolge ausgeschlossen oder sein Erbteil gemindert werden würde;
  • ob und welche Verfügungen des Erblassers von Todes wegen vorhanden sind;
  • ob ein Rechtsstreit über sein Erbrecht anhängig ist;
  • dass der Antragsteller die Erbschaft angenommen hat;
  • die Größe seines Erbteils.

Unterlagen für den Erbscheinsantrag im Original oder als amtlich beglaubigte Abschrift:

  • Testament bzw. Erbvertrag;
  • Gegebenenfalls Heiratsurkunden;
  • Geburtsurkunden aller Erben;
  • Sterbeurkunden bereits verstorbener gesetzlicher Erben;
  • Sterbeurkunde des Erblassers;
  • Personalausweis oder Reisepass;
  • Adressen der Erben.

Die Richtigkeit der Angaben im Erbscheinsantrag muss im Regelfall durch eine eidesstattliche Versicherung vor Nachlassgericht oder einem Notar versichert werden.

6. Wie viel kostet ein Erbschein?

Die Erteilung eines Erbscheins durch das Nachlassgericht verursacht Kosten, wobei sich die Höhe der Gebühren nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) richtet und abhängig vom Wert des Nachlasses ist. Hatte der Erblasser Schulden, sind diese vom Nachlasswert bei der Gebührenberechnung abzuziehen. Fallen jedoch Immobilien in den Nachlass, kann dies die Kosten für einen Erbschein schnell erheblich in die Höhe treiben. Für der Wert einer Immobilie oder eines Grundstückes ist stets der Verkehrswert am Todestag anzusetzen.

Für einen Erbscheinsantrag fallen normalerweise zwei volle Gebühren an:

  • Für den Antrag des Erbscheins und
  • für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

Wird der Erbschein bei einem Notar beantragt, kommt noch die Umsatzsteuer obendrauf.

Die Höhe der Gebühren richtet sich stets nach dem Geschäftswert, in diesem Fall dem Nachlasswert. Dieser berechnet sich aus den Werten des vom Antragsteller erstellten Nachlassverzeichnisses.

Der nachfolgende Auszug aus der Gebührentabelle zum Gerichts- und Notarkostengesetz soll Ihnen einen kleinen Einblick in die zu erwartenden Kosten geben:

Geschäftswert Gebühr Antrag Gebühr eidesstattliche 
Versicherung
Gesamtkosten
10.000 € 75 € 75 € 150 €
50.000 € 165 € 165 € 330 €
110.000 € 273 € 273 € 546 €
200.000 € 435 € 435 € 870 €

Die Kosten für den Antrag hat immer der Antragsteller zu tragen. Wird der Antrag durch die Erbengemeinschaft gestellt, so werden die Kosten entsprechend der Erbquote geteilt, wenn alle Miterben vorab der Antragstellung zugestimmt haben.

Gut zu wissen:

Wird der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zurückgezogen, fallen auch dafür Gebühren an!

7. Was geschieht, wenn sich der Erbschein als unrichtig herausstellt?

Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass der erteilte Erbschein unrichtig ist, so wird er vom Nachlassgericht eingezogen. Das kann etwa passieren, wenn nach der Erteilung ein datumsmäßig jüngeres Testament auftaucht, welches die Erbfolge anders darstellt. Ein weiterer Grund kann sein, dass es zu einer sog. Erbenfeststellungsklage kommt und das Prozessgericht andere Erben oder Erbquoten bestimmt.

Erbenfeststellungsklage - Bedeutung und Erklärung

Allerdings schützt das Gesetz jeden, der auf die Richtigkeit des Erbscheins vertraut hat, auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die falsche Person im Erbschein als Erbe ausgewiesen wurde.

Beispiel: Herr Meier kauft von Herrn Mustermann laut Erbschein den Mercedes seines verstorbenen Vaters. Später stellt sich heraus, dass Herr Mustermann gar nicht der richtige Eigentümer des Autos war. Der richtige Eigentümer darf den Mercedes von Herrn Meier nicht zurückverlangen.

8. Wie lange dauert es, bis zum Erhalt des Erbscheins?

Normalerweise dauert es vom Antrag bis zur Erteilung des Erbscheins einige Wochen. Der Erbschein wird dann per Post zugestellt.

Anders stellt sich die Sachlage dar, wenn es zu einem streitigen Erbscheinsverfahren kommt. Dann kann es mitunter Jahre dauern, bis das Nachlassgericht einen Erbschein erteilt.

Das streitige Erbscheinsverfahren

Die meisten Streitigkeiten um ein Testament werden im Erbscheinsverfahren ausgetragen. Als Erbscheinsverfahren wird das Verfahren über den Antrag auf Erteilung des Erbscheins vor dem Nachlassgericht bezeichnet. Ziel des Verfahrens ist die Erteilung des Erbscheins.

Weitere Fragen und Antworten

Wann kommt es zum streitigen Erbscheinsverfahren?

Sehr häufig kommt es zu streitigen Auseinandersetzungen, wer Erbe geworden ist, bei

  • Vorhandensein mehrerer widersprüchlicher Testamente,
  • unklaren und nicht eindeutigen Formulierungen,
  • Unklarheit darüber, ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments noch testierfähig war oder
  • bei Zweifeln an der Echtheit des Testaments (Stichwort: Fälschung).

Testierfähigkeit - Bedeutung und Erklärung

Warum beginnen die meisten Erbstreitigkeiten mit einem Erbscheinsverfahren?

Es kann durchaus vorkommen, dass Zweifel an der Auslegung oder der Wirksamkeit eines Testamentes berechtigt sind. Viel häufiger dagegen kommt es vor, dass Angehörige einfach nur enttäuscht sind und dem oder den Erben den Nachlass nicht gönnen. Sie missbrauchen das Erbscheinsverfahren dann dafür, um die Erteilung des Erbscheins hinauszuzögern und damit den Erben handlungsunfähig zu machen. Doch warum ist das Erbscheinsverfahren so ein beliebter Weg?

Neben dem Antragsteller dürfen sich im Erbscheinsverfahren auch gewillkürte Erben oder enterbte gesetzliche Erben am Verfahren beteiligen. Ebenso Personen, die durch die Unwirksamkeit eines Testamentes in die Erbenstellung eintreten würden. Das Nachlassgericht muss in dem Verfahren von Amts wegen jeder substantiierten Einwendung nachgehen. Dies kann mittels Zeugenvernehmung oder Einholung von Sachverständigengutachten geschehen. Auf diese Weise kann sich die Erteilung eines Erbscheins über mehrere Instanzen und damit mehrere Jahre hinziehen. Für den Erben kann dies zum Desaster werden. Denn er kann während dieser Zeit nicht über den Nachlass verfügen oder diesen verwalten, was unweigerlich zu finanziellen Nachteilen führt. Von der emotionalen Seite einmal abgesehen.

Der Vorteil eines Erbscheinsverfahrens gegenüber einem Prozessverfahren liegt in den geringeren Verfahrenskosten. Auch braucht der “Verlierer“ des Verfahrens dem Gegner im Regelfall keine Kosten zu erstatten.

Was ist besser: Erbscheinsverfahren oder Erbenfeststellungsklage?

Wenn zwischen den potentiellen Erben die Erbfolge streitig ist, kann als Alternative zum Erbscheinsverfahren eine Erbenfeststellungsklage vor dem Prozessgericht erhoben werden. Der Vorteil einer Erbenfeststellungsklage ist darin zu sehen, dass eine Entscheidung im Erbscheinsverfahren keine rechtliche Bindung für spätere Prozesse über die Feststellung des Erbrechts entfaltet. Denn ein Erbschein kann vom Nachlassgericht jederzeit wieder eingezogen werden, wenn sich dessen Unrichtigkeit herausstellt.

Andersherum hat ein Urteil im Erbenfeststellungsverfahren Bindungswirkung für das Erbscheinsverfahren.

Der Grundgedanke des Gesetzgebers ist der, dass im Erbscheinsverfahren nur eine provisorische Entscheidung getroffen werden soll, wodurch die Erben nicht gehindert sind, eine abschließende Entscheidung im Streitverfahren vor dem Prozessgericht herbeizuführen. Diese Entscheidung des Prozessgerichts ist nach Rechtskraft des Urteils unanfechtbar.

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