nach oben
Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | Ü | V | W | Z |

Erbschaftsteuerfreibetrag

Bestimmte Personen erhalten für Erwerbe von Todes wegen oder Schenkungen Freibeträge nach dem Erbschaftsteuergesetz. Ist der Nachlasswert nicht höher als die Freibeträge, so ist der Nachlass von der Erbschaftsteuer befreit. Die Höhe des Freibetrages ist abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Sie variiert von 500.000,00 € für den Ehegatten bis zu 20.000,00 € für eine Person, welche mit dem Erblasser nicht verwandt ist.


Warning: Undefined array key "HTTP_REFERER" in /homepages/18/d760702068/htdocs/erbrechtexperte.de/inc/classes/class.Glossar.php on line 310
← zurück

Vereinbaren Sie hier Ihren Beratungstermin

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per Internet / Formular keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann.

*
*
*
*

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten entsprechend meiner Anfrage verarbeitet werden.


Kontakt
Ausgezeichnet durch:

Focus 2025 Focus 2024 Focus 2023 Focus 2022 WiWo 2024

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. Stiftung Childaid Network OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V.
In Kooperation mit:

Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Mediation im Erbrecht