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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Erbschaftsteuerfreibetrag

Bestimmte Personen erhalten für Erwerbe von Todes wegen oder Schenkungen Freibeträge nach dem Erbschaftsteuergesetz. Ist der Nachlasswert nicht höher als die Freibeträge, so ist der Nachlass von der Erbschaftsteuer befreit. Die Höhe des Freibetrages ist abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Sie variiert von 500.000,00 € für den Ehegatten bis zu 20.000,00 € für eine Person, welche mit dem Erblasser nicht verwandt ist.


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