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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Übergabevertrag

Der Übergabevertrag ist ein Vertrag zwischen dem zukünftigen Erblasser und seinen potentiellen Erben im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, der bereits zu Lebzeiten durchgeführt wird. Hintergrund sind im Regelfall Versorgungsgesichtspunkte des zukünftigen Erblassers, die Vermeidung der Haftung von Immobilien für Pflegeheimkosten, erbschaftsteuerliche Motive oder eine geregelte Betriebsübergabe. Die Übergabe selbst ist unentgeltlich bzw. eine sog. gemischte Schenkung. Die Gegenleistungen an den Übergeber, die der Übernehmer zu tragen hat, variieren zwischen Zahlung einer Leibrente, Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnungsrecht, der Übernahme von Verbindlichkeiten oder von Wart und Pflege. Der Übergeber selbst sichert sich durch sog. Rückforderungsrechte gegenüber dem Erwerber ab. Diese sind beispielsweise, wenn der Übernehmer vor dem Übergeber verstirbt, der Übernehmer ohne Zustimmung des Übergebers das Anwesen belastet oder eventuell Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Erwerbers vorliegen.


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