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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Auflage

Eine Auflage ist die letztwillige Anordnung des Erblassers mit welcher er den späteren Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer bestimmten Leistung verpflichten möchte, ohne dem Begünstigten allerdings ein Recht auf die Leistung zuzuwenden. Die mit der Auflage beschwerten Personen müssen die Auflage befolgen. Eine Auflage ist beispielsweise die Verpflichtung zur Grabpflege oder die Übernahme von Kosten für die Versorgung eines Tieres. Die Vollziehung der Auflage können diejenigen verlangen, welchen der Wegfall des mit der Auflage Beschwerten unmittelbar zustatte kommen würde. Zur Überwachung der Umsetzung der Auflage sollte eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden.


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