nach oben
Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | Ü | V | W | Z |

Abwesenheitspflegschaft

Eine Abwesenheitspflegschaft wird installiert, wenn der Erbe bzw. die Miterben feststehen, jedoch der Erbe bzw. Miterbe abwesend ist. Nach § 1911 BGB erhält ein abwesender Volljähriger, dessen Aufenthalt unbekannt ist, zu seinen Vermögensangelegenheiten, soweit sie der Fürsorge bedürfen, einen Abwesenheitspfleger. Das gleiche gilt, wenn vom Abwesenden der Aufenthaltsort bekannt ist, er aber an der Rückkehr und der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten verhindert ist. Der Abwesenheitspfleger ist gesetzlicher Vertreter des Abwesenden.


Warning: Undefined array key "HTTP_REFERER" in /homepages/18/d760702068/htdocs/erbrechtexperte.de/inc/classes/class.Glossar.php on line 310
← zurück

Vereinbaren Sie hier Ihren Beratungstermin

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per Internet / Formular keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann.

*
*
*
*

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten entsprechend meiner Anfrage verarbeitet werden.


Kontakt
Ausgezeichnet durch:

Focus 2024Focus 2023Focus 2022WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. Stiftung Childaid Network OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V.
In Kooperation mit:

Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Mediation im Erbrecht