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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Abwicklungsvollstreckung

Bei der Abwicklungsvollstreckung nimmt der Testamentsvollstrecker den Nachlass in Besitz und fertigt ein Nachlassverzeichnis datierend auf den Tag seiner Amtannahme und datierend auf den Todestag an. Er hat sämtliche Nachlassverbindlichkeiten zu bezahlen und angeordnete Vermächtnisse zu erfüllen. Pflichtteilsansprüche sind von ihm zu regulieren, soweit dies im Testament niedergeschrieben ist. Der Testamentsvollstrecker hat vor der Beendigung der Testamentsvollstreckung einen sogenannten Teilungsplan vorzulegen und anhand dieses Teilungsplanes ist dann der Nachlass auseinanderzusetzen. Bei der Abwicklungsvollstreckung hat der Testamentsvollstrecker auch die Erbschaftsteuererklärung abzugeben sowie die Einkommensteuererklärung des Erblassers bis zu dessen Todestag.


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