Eine Anwachsung liegt im Erbrecht vor, wenn ein Miterbe aus einer Erbengemeinschaft ausscheidet und somit sein Anteil den verbleibenden Miterben, den sog. Gesamthändern, anteilig zufällt. Eine Anwachsung kann es ebenso geben, wenn einer von mehreren Miterben vor dem Tod des Erblassers durch eigenen Tod wegfällt und dann sein Anteil den übrigen Miterben im Todesfall zufällt, demnach anwächst. Hier ist vorab zu prüfen, ob nicht ein Ersatzerbe vorliegt.
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