Im Bereich der Erbunwürdigkeit ist eine sog. Anfechtungsklage vor dem Prozessgericht, demnach dem AG oder LG, zu erheben. Klagegegenstand ist, dass der betreffende Erbe durch das Gericht für erbunwürdig erklärt wird. Voraussetzung ist, dass ein Erbunwürdigkeitsgrund vorliegt.
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