nach oben
Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | Ü | V | W | Z |

Alleinerbe

Alleinerbe ist die Person, welche aufgrund gesetzlicher Vorerbfolge oder aufgrund testamentarischer Regelung als einzige Person zum Erben berufen ist. Der Alleinerbe tritt in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein. In einem Ehegattentestament setzen sich im Regelfall die Eheleute im ersten Erbfall gegenseitig zu Alleinerben ein. Die Abkömmlinge sind, soweit vorhanden, dann pflichtteilsberechtigt. Haben die Eheleute keine Abkömmlinge, so sind die Eltern des Erblassers beim Vorliegen eines Ehegattentestaments pflichtteilsberechtigt.


Warning: Undefined array key "HTTP_REFERER" in /homepages/18/d760702068/htdocs/erbrechtexperte.de/inc/classes/class.Glossar.php on line 310
← zurück

Vereinbaren Sie hier Ihren Beratungstermin

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per Internet / Formular keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann.

*
*
*
*

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten entsprechend meiner Anfrage verarbeitet werden.


Kontakt
Ausgezeichnet durch:

Focus 2023Focus 2022Focus 2021Focus 2020WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. Stiftung Childaid Network OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V.
In Kooperation mit:

Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Mediation im Erbrecht