Alleinerbe ist die Person, welche aufgrund gesetzlicher Vorerbfolge oder aufgrund testamentarischer Regelung als einzige Person zum Erben berufen ist. Der Alleinerbe tritt in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein. In einem Ehegattentestament setzen sich im Regelfall die Eheleute im ersten Erbfall gegenseitig zu Alleinerben ein. Die Abkömmlinge sind, soweit vorhanden, dann pflichtteilsberechtigt. Haben die Eheleute keine Abkömmlinge, so sind die Eltern des Erblassers beim Vorliegen eines Ehegattentestaments pflichtteilsberechtigt.
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