nach oben
Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | Ü | V | W | Z |

Akteneinsicht

Wer Einsicht in Gerichts- und Behördenakten, Grundbücher oder Standesunterlagen nehmen möchte, muss ein sogenanntes rechtliches Interesse glaubhaft machen. Bei Nachlassakten liegt dies im Regelfall bei gewillkürten oder gesetzlichen Erben vor. Gleiches gilt für Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer, Auflagenbegünstigte oder Gläubiger des Erblassers. Ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht haben u.a. auch Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger bzw. –verwalter. Es ist immer ein Antrag zu stellen, aus welchem sich das berechtigte Interesse ergeben muss.


Warning: Undefined array key "HTTP_REFERER" in /homepages/18/d760702068/htdocs/erbrechtexperte.de/inc/classes/class.Glossar.php on line 310
← zurück

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf

*
*
*
*

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten entsprechend meiner Anfrage verarbeitet werden.


Kontakt
Ausgezeichnet durch:

Capital 2022Focus 2023Focus 2022Focus 2021Focus 2020WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. Stiftung Childaid Network OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V.
In Kooperation mit:

Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Mediation im Erbrecht