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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Notarielles Testament

Ein notarielles Testament wird vor einem Notar errichtet. Es ist ein sogenanntes öffentliches Testament. Wer nicht lesen oder schreiben kann bzw. zwischen 16 und 18 Jahren alt ist, kann nur in öffentlicher Form vor einem Notar testieren. Ein öffentliches Testament vor einem Notar ist immer zu hinterlegen. Die Höhe der Kosten des Notars richtet sich nach dem Aktivvermögen des Erblassers, wobei Verbindlichkeiten nur mit maximal der Hälfte des Aktivvermögens abgezogen werden können. Wird später das notarielle Testament wieder vor einem Notar geändert, entstehen weitere Kosten.


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