Ein Nachvermächtnis ist gegeben, wenn ein Gegenstand aus dem Nachlass zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bei einem bestimmten Ereignis vom Vorvermächtnisnehmer an den Nachvermächtnisnehmer herauszugeben ist. Wann dieser Zeitpunkt ist, bestimmt der Erblasser im Testament. Ist kein Zeitpunkt bestimmt, so ist der Tod des Vorvermächtnisnehmers entscheidend. Ist eine Immobilie im Nachvermächtnis Gegenstand, so kann der Nachvermächtnisnehmer eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen, wenn der Erblasser dies ausdrücklich als Untervermächtnis angeordnet hat.
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