Nachlassgläubiger ist eine Person, die entweder bereits gegenüber dem Erblasser eine Forderung hatte oder wenn in Folge des Erbfalls eine Person einen Anspruch gegen den Nachlass erworben hat. Dies liegt beispielsweise bzgl. der Beerdigungskosten vor. Zunächst haften die Erben mit dem Nachlass und dem Eigenvermögen der Erben gegenüber Nachlassgläubigern. Es gibt allerdings verschiedene Instrumente für die Erben, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken, sollte die Erbmasse nicht ausreichend sein.
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