Eine Nachlassverbindlichkeit ist eine Forderung, die ein Dritter gegenüber den Erben geltend machen kann. Dies sind neben Erblasserschulden, welche vom Erblasser herrühren, die sogenannten Erbfallschulden, die infolge des Erbfalls entstanden sind. Erbfallschulden sind neben Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen und Auflagen auch die Kosten für die Beerdigung. Sind die Nachlassverbindlichkeiten Höher als die Aktiva des Nachlasses, ist die Erbschaft auszuschlagen. Wird dies allerdings erst nach Ablauf der 6-Wochenfrist, nach welcher die Erbschaft automatisch angenommen wird, festgestellt, so kann innerhalb einer kurzen 6-Wochenfrist die Annahme der Erbschaft angefochten werden. Weiter kann der Erbe auch noch zusätzlich seine Haftung auf den Nachlass mit diversen Möglichkeiten beschränken.