Ein Nachlassverzeichnis ist eine Aufstellung, in welcher das Vermögen des Erblassers zum Zeitpunkt des Erbfalls aufgelistet wird. Das Nachlassverzeichnis selbst muss systematisch geordnet sein und aus sich heraus verständlich und vollständig. Es ist dabei in Aktiva und Passiva zu untergliedern. Im Rahmen des Pflichtteilsanspruchs sind noch Schenkungen des Erblassers sowie anrechnungs- und ausgleichungspflichtige Zuwendungen anzugeben. Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis auf den Tag der Amtsannahme und den Todestag erstellen. Auch Nachlasspfleger und –verwalter müssen umgehend ein Nachlassverzeichnis anfertigen. Im Rahmen des Pflichtteilsrechts gibt es noch diverse spezielle Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten. Hier kann neben einem privatschriftlichen Nachlassverzeichnis auch ein notariell erstelltes Nachlassverzeichnis anfordern.
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