Der Nacherbfall ist der Zeitpunkt, den der Erblasser bestimmt, bei welchem das vom Erblasser zunächst an den Vorerben vererbte Vermögen anschließend an den Nacherben übergehen soll. Bestimmt der Erblasser keinen Zeitpunkt für den Eintritt der Nacherbfolge, so ist es der Tod des Vorerben. Hier sind erbschaftsteuerrechtliche Besonderheiten gem. § 14 ErbStG zu beachten.
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