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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist eine Unterabteilung im Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Das Nachlassgericht ist für den Zugang von Ausschlagungen und Anfechtungen der Erbschaft zuständig und es begleitet das Nachlassverfahren. 

Die wichtigsten Aufgaben des Nachlassgerichtes sind die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen, die Eröffnungen der Verfügungen von Todes wegen, die Ermittlung von Erben, die Entgegennahme von Erklärungen, welche nach gesetzlicher Vorschrift dem Nachlassgericht gegenüber abzugeben sind (Annahme-, Anfechtungs- oder Ausschlagungserklärung), die Erteilung von Erbscheinen, Testamentsvollstreckerzeugnissen und sonstigen vom Nachlassgericht zuerteilenden Zeugnissen, die Sicherung des Nachlasses einschließlich Nachlasspflegschaften, die Testamentsvollstreckerangelegenheiten, die Anordnung der Nachlassverwaltung sowie sonstige dem Nachlassgericht durchgesetzt zugewiesenen Aufgaben. Auskunft beim Nachlassgericht erhält jeder Anfragende mit einem sogenannten berechtigten Interesse an der Auskunft, wobei das berechtigte Interesse glaubhaft gemacht werden muss. 

Wichtig ist, dass nach einem Erbfall im Falle der Übersendung von Unterlagen unterschiedliche Fristen zu laufen beginnen. Weiter ist zu beachten, dass das Nachlassgericht nicht automatisch einen Erbschein erlässt. Ein Erbschein ist beim Nachlassgericht zu beantragen. Hier ist zu beachten, dass beim Nachlassgericht direkt der Erbschein beantragt werden kann. Stellen sie den Erbscheinsantrag bei einem Notar, so müssen sie dort zusätzlich die Umsatzsteuer bezahlen.


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