Tiere können im deutschen Erbrecht nicht erben. Erbe können nur natürliche oder juristische Personen werden, da diese rechtsfähig sind und somit Träger von Rechten und Pflichten. Wenn der Erblasser die Versorgung seines Tieres sicherstellen möchte, so kann er dies mit einer Auflage im Testament sicherstellen. Über die Erfüllung der Auflage kann dann ein Testamentsvollstrecker wachen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per Internet / Formular keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann.
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