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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Testamentsregister

Die Bundesnotarkammer betreibt seit dem 01.01.2012 das Zentrale Testamentsregister für Deutschland. Es dient dem Auffinden von amtlich verwahrten erbfolgerelevanten Urkunden. Im Zentralen Testamentsregister werden diejenigen Verwahrangaben zu notariellen und eigenhändigen Testamenten aufgenommen, welche in besondere amtliche Verwahrung verbracht worden sind und die erforderlich sind, um diese Urkunde im Sterbefall schnell und sicher aufzufinden. Wird ein notarielles Testament erstellt, so ist die Eintragung im Testamentsregister verpflichtend und kostenpflichtig.

Hat der Erblasser ein Testament selbst erstellt, so kann er es beim zuständigen Amtsgericht als Nachlassgericht hinterlegen und registrieren lassen. Für die Hinterlegung sind einmalige Bearbeitungsgebühren in Höhe von 75,00 € und 18,00 € für die Registrierung im zentralen Testamentsregister in Berlin fällig. Wir später ein weiteres handschriftliches Testament in die amtliche Verwahrung genommen, so ist nochmals ein Einmalbetrag von 75,00 € zu bezahlen. Durch die amtliche Verwahrung wird das Testament auf jeden Fall eröffnet und kann nicht verschwinden.


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