nach oben
Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | Ü | V | W | Z |

Teilungsversteigerung

Werden mehrere Personen Miterben nach einem Erblasser und können sich diese nicht über die Auseinandersetzung des Nachlasses einigen, so hat jeder Miterbe jederzeit die Möglichkeit, die sich im Nachlass befindlichen Immobilien durch die sog. Teilungsversteigerung versteigern zu lassen. Durch die Teilungsversteigerung wird dann die Aufhebung der Gemeinschaft der Miterben am Grundstück durchgeführt. Nach der Durchführung der Teilungsversteigerung liegt Geld vor, welches geteilt werden kann. Das Teilungsversteigerungsverfahren selbst wird durch den Zuschlag beendet und danach ist der Kaufpreis vom Ersteigerer zu leisten. Für die Verteilung des Erlöses ist das Gericht nicht zuständig. Können sich die Miterben nicht über die Verteilung des Versteigerungserlöses einigen, so hinterlegt das Gericht den Erlös auf ein Sonderkonto. Anschließend muss ein gesondertes Verfahren bei einem Prozessgericht über die Verteilung durchgeführt werden.


Warning: Undefined array key "HTTP_REFERER" in /homepages/18/d760702068/htdocs/erbrechtexperte.de/inc/classes/class.Glossar.php on line 310
← zurück

Vereinbaren Sie hier Ihren Beratungstermin

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per Internet / Formular keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann.

*
*
*
*

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten entsprechend meiner Anfrage verarbeitet werden.


Kontakt
Ausgezeichnet durch:

Focus 2025 Focus 2024 Focus 2023 Focus 2022 WiWo 2024

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. Stiftung Childaid Network OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V.
In Kooperation mit:

Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Mediation im Erbrecht