Ein Testament ist eine vom Erblasser einseitig getroffene Verfügung von Todes wegen mit welcher er für den Fall seines Todes Regelungen über seine Vermögensnachfolge trifft. Das Testament entfaltet erst im Todesfall des Erblassers bei einem Einzeltestament Wirkung. Liegt ein Berliner Ehegattentestament vor und ist ein Ehegatte verstorben, so tritt bereits eine Bindung ein.
Ein Testament kann ein Erblasser zur Niederschrift eines Notars als öffentliches Testament oder als eigenhändiges, selbst geschriebenes und unterschriebenes Testament errichten. Daneben gibt es noch drei Sonderformen des Nottestaments und die Möglichkeit, einen Erbvertrag abzuschließen.