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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Teilungsanordnung

Eine Teilungsanordnung ist die Anordnung des Erblassers in seiner letztwilligen Verfügung, wodurch er Einfluss auf die spätere Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft dergestalt nimmt, dass er einen oder mehrere Nachlassgegenstände einzelnen Miterben direkt zuteilt. Die Teilungsanordnung ist für die Erben bindend. Sie können sich nur einvernehmlich über diese Anordnung hinwegsetzen. Durch die Teilungsanordnung erhält der Miterbe, dem ein Gegenstand zugewiesen wird, im Regelfall mehr als seiner Miterbenquote entspricht. Nach dem Gesetz muss er dann diesen Mehrwert gegenüber den anderen Miterben ausgleichen, so dass dann wieder alle Miterben dasselbe anhand ihrer Quote erhalten.

Im Gegensatz zur Teilungsanordnung steht das Vorausvermächtnis. Auch hier werden einzelnen Miterben Gegenstände zugewiesen, hier müssen sie jedoch keinen Ausgleich an die anderen Miterben bezahlen. Wenn der Erblasser ein Vorausvermächtnis möchte, so muss er dies ausdrücklich im Testament als dieses bezeichnen.


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