Die Güterstandsschaukel ist ein steuerrechtliches Gestaltungsmittel. Hier kann Vermögen steuerfrei von einem Ehepartner auf den anderen Ehepartner übertragen werden. Die Eheleute beenden durch notariellen Ehevertrag den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und gleichen hiermit den Zugewinnausgleichsanspruch desjenigen Ehepartners, welcher weniger Zugewinn während der Ehe erwirtschaftet hat, mit einem Zahlbetrag aus. Es wird somit vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung gewechselt. Die Zugewinnausgleichsforderung ist erbschaft- und Schenkungsteuerfrei. Danach „schaukeln“ die Ehegatten wieder vom Güterstand der Gütertrennung in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft zurück. Somit ist dann auch wieder im Todesfall eines Ehegatten der Zugewinnausgleichsanspruch von der Erbschaftsteuer befreit.
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