Die Grabpflege umfasst alle Arbeiten bezüglich des Grabes nach der Beerdigung des Erblassers. Sie ist eine sittliche Pflicht, und somit keine rechtliche. Von daher gehören auch die Kosten der Grabpflege nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten. Allerdings muss der Erbe die Kosten der Beerdigung tragen. Lediglich die Kosten des Grabsteins und der Grabeinfassung sind als Nachlassverbindlichkeiten anerkannt.