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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Vorausvermächtnis

Ein Vorausvermächtnis ist ein zusätzliches Vermächtnis des Erblassers an einen Erben oder einen Miterben. Der Miterbe erhält das Vorausvermächtnis zusätzlich zu seinem Erbteil. Im Gegensatz zur Teilungsanordnung muss bei einem Vorausvermächtnis der begünstigte Miterbe keinen Ausgleich an die anderen Miterben bezahlen. Beim Vorausvermächtnis kann der begünstigte Erbe die Erfüllung des Vermächtnisses als Nachlassverbindlichkeit vor der Miterbenauseinandersetzung verlangen. Entscheidendes Abgrenzungskriterium vom Vorausvermächtnis zur Teilungsanordnung ist der sog. Begünstigungswille des Erblassers.


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