Ein Vermächtnisnehmer ist eine Person, der der Erblasser etwas aus seinem Nachlass zuwendet, wobei der Vermächtnisnehmer nicht Erbe wird. Der Vermächtnisnehmer muss sich somit an den Erben oder die Erben wenden, damit diese sein Vermächtnis an ihn erfüllen. Der Vermächtnisnehmer hat somit nichts zu tun mit der gesamten Abwicklung des Nachlasses und deren Inbesitznahme. Für den Vermächtnisnehmer gelten die gleichen erbschaftsteuerrechtlichen Freibeträge nach dem Erbschaftsteuergesetz, wie für einen Erben.
Beim Vermächtnis gibt es mehrere Arten: Der Erblasser kann beispielsweise ein Geldvermächtnis dergestalt aussetzen, dass der Vermächtnisnehmer einen Einmalbetrag aus dem Nachlass erhält oder prozentual eine Gesamtsumme seines Geldvermögens. Der Erblasser kann dem Vermächtnisnehmer aber auch einen Gegenstand (beispielsweise seinen PKW) zuwenden. Der Erblasser könnte weiter dem Vermächtnisnehmer gestatten, sich beispielsweise aus seinem Weinkeller 6 Weinflaschen auszusuchen. Hier besteht ein großer Spielraum für den Erblasser, wobei auch hier wieder ein Ersatzvermächtnisnehmer zu benennen ist bzw. der Erblasser auch letztwillig gestalten sollte, was passieren soll, wenn der Vermächtnisgegenstand nicht mehr im Nachlass ist.