nach oben
Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | Ü | V | W | Z |

Versorgungsfreibetrag

Der Versorgungsfreibetrag ist im Erbschaftsteuergesetz geregelt. Neben dem Erbschaftsteuerfreibetrag erhalten hier der Ehegatte und die Kinder im Erbfall noch einen persönlichen Versorgungsfreibetrag, welcher erbschaftsteuerfrei ist. Beim Ehegatten sind dies immer 256.000,00 €, bei den Kindern ist es gestaffelt bis zum Alter von 27 Jahren. Der Versorgungsfreibetrag wird für die Rente, welche vom Erblasser auf die Ehefrau oder die Kinder übergeht, gewährt. Wird der Versorgungsfreibetrag durch die kapitalisierten Rentenzahlungen nicht aufgebraucht, so kann der Restbetrag dem Erbschaftsteuerfreibetrag hinzu gerechnet werden. Allerdings gilt dies nicht anders herum, so dass in dem Falle, wenn der kapitalisierte Rentenanspruch einen höheren Wert als der Versorgungsfreibetrag erzielt, der überzählige Betrag zwingend zu versteuern ist.


Warning: Undefined array key "HTTP_REFERER" in /homepages/18/d760702068/htdocs/erbrechtexperte.de/inc/classes/class.Glossar.php on line 310
← zurück

Vereinbaren Sie hier Ihren Beratungstermin

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per Internet / Formular keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann.

*
*
*
*

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten entsprechend meiner Anfrage verarbeitet werden.


Kontakt
Ausgezeichnet durch:

Capital 2022Focus 2023Focus 2022Focus 2021Focus 2020WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. Stiftung Childaid Network OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V.
In Kooperation mit:

Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Mediation im Erbrecht