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Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
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Voraus

Der sog. Voraus ist ein gesetzliches Vorausvermächtnis zu Gunsten des überlebenden Ehegatten bezüglich der Hochzeitsgeschenke und des Hausrates, wenn der Ehegatte gesetzlicher Erbe geworden ist. Dies bedeutet, liegt keine gesetzliche Erbfolge vor und die Ehegatten haben sich beispielsweise gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt, so würde der überlebende Ehegatte den Voraus verlieren. Es muss deshalb im Testament dann über ein sog. Vorausvermächtnis sichergestellt werden, dass der überlebende Ehegatte auch den Hausrat erhält. Der Voraus selbst ist unterschiedlich ausgestaltet, je nachdem, ob der überlebende Ehegatte bei gesetzlicher Erbfolge allerdings neben Erben der ersten oder Erben der zweiten Ordnung gesetzlicher Erbe wird. Gesetzliche Erbschaft liegt vor, wenn kein Testament vorliegt.


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