nach oben
Thomas Maulbetsch - Fachanwalt für Erbrecht in Obrigheim bei Mosbach
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | Ü | V | W | Z |

Privatinsolvenz

Bei einer Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz mit dem Ziel der Restschuldbefreiung muss der Schuldner eine sechsjährige Wohlverhaltensperiode absolvieren. Erhält er in dieser Zeit eine Erbschaft oder ein Vermächtnis, so ist er nicht gehindert, die Erbschaft oder das Vermächtnis auszuschlagen bzw. er muss keinerlei Pflichtteilsanspruch geltend machen. Nimmt er allerdings die Erbschaft an bzw. macht er den Pflichtteilsanspruch geltend, so wird die Hälfte der angenommenen Erbschaft bzw. des Pflichtteilsanspruchs in sein Privatvermögen überführt und die anderen Hälfte ist zwingend an den Insolvenzverwalter herauszugeben.


Warning: Undefined array key "HTTP_REFERER" in /homepages/18/d760702068/htdocs/erbrechtexperte.de/inc/classes/class.Glossar.php on line 310
← zurück

Vereinbaren Sie hier Ihren Beratungstermin

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per Internet / Formular keinerlei Rechtsberatung stattfinden kann.

*
*
*
*

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.
Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten entsprechend meiner Anfrage verarbeitet werden.


Kontakt
Ausgezeichnet durch:

Capital 2022Focus 2023Focus 2022Focus 2021Focus 2020WiWo 2019

Empfohlen durch:

WWF Christoffel Blindenmission Verband Wohneigentum e.V. Stiftung Childaid Network OM Deutschland GBA Ships Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V.
In Kooperation mit:

Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. Netzwerk Deutscher Testamentsvollstrecker e.V. Mediation im Erbrecht