Surrogation ist die gesetzlich angeordnete Ersetzung eines Vermögensgegenstandes durch einen anderen Vermögensgegenstand. Im Erbrecht gibt es Surrogationsvorschriften beim Herausgabeanspruch des Erbschaftsbesitzers, bei der Erbengemeinschaft und den Bestimmungen zur Vor- und Nacherbschaft. Danach erstrecken sich die Rechte des Berechtigten auf alles, was mit Mitteln der Erbschaft und aufgrund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts oder infolge Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstands als Ersatz erworben wurde. Hierbei sind die Rechte jedoch unterschiedlich ausgestaltet.
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