Die Sterbeurkunde ist eine Personenstandsurkunde, durch die der Tod der in der Urkunde ausgewiesenen Person nachgewiesen werden kann. Die Sterbeurkunde wird von dem Standesamt desjenigen Ortes ausgestellt, in welchem der Betroffene verstorben ist. Antragsberechtigt für die Erteilung von Ausfertigungen einer Sterbeurkunde sind u. a. der Ehegatte, der Lebenspartner, die Abkömmlinge sowie andere Personen, welche ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Im Erbrecht werden Sterbeurkunden im Regelfall benötigt für die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen und die Erteilung eines Erbscheins durch das Nachlassgericht sowie für Rentenanträge und Anträge auf Versicherungsleistungen.
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